Die EnWG-Novelle 2025 hat die Spielregeln für Redispatch-Entschädigungen fundamental geändert: Anlagenbetreiber können nicht mehr passiv auf automatische Zahlungen warten. Sie müssen Entschädigungsansprüche nun selbst aktiv geltend machen, Dokumentation einreichen und mit Verteilnetzbetreibern verhandeln. Parallel hat Bundeswirtschaftsministerin Ricarda Reiche einen „Redispatch-Vorbehalt" für Engpassgebiete angekündigt — eine Regelung, die Ihre Investitionsrendite fundamental bedroht.
Was hat die EnWG-Novelle 2025 geändert?
Das deutsche Energierecht hat 2025 eine Zäsur erlebt. Während vorher Verteilnetzbetreiber (VNB) Redispatch-Entschädigungen teilweise automatisch verrechnen konnten, ist das Regime nun deutlich restriktiver:
- Aktiver Anspruchsgeltendmachung-Zwang: Betreiber müssen selbst einen schriftlichen oder digitalen Antrag einreichen — Verzicht auf passive Abrechnung.
- Verschärfte Dokumentationspflichten: Rechnungsfreiheit ist vorbei. Jede Redispatch-Abregelung muss mit Zeitstempel, Leistungsverlauf und Gegenmaßnahmen dokumentiert sein.
- Doppelter Entschädigungsausschluss: Betreiber erhalten keine Ausgleichszahlung, wenn sie selbst am Regelenergiemarkt teilnehmen UND Redispatch-Ablehnungsrisikoprämien kassiert haben.
- Verjährung auf 12 Monate (statt 3 Jahre): Wer nicht schnell handelt, verliert Ansprüche ersatzlos.
Das Kernproblem: Die BNetzA erwartet eine Professionalisierung, aber viele kleine und mittlere Betreiber haben keine dedizierte Compliance-Funktion — und übersehen dadurch ihre Ansprüche völlig.
Redispatch-Abrufungen aus 2024 verfallen Ende 2025 ohne expliziten Antrag. Die Übergangsphase 2025–2026 ist de facto ein Dokumentationsmini-Fenster. Viele Betreiber wissen das nicht.
Der „Redispatch-Vorbehalt" — Das Investitionsrisiko
Im Februar 2026 kündigte Bundeswirtschaftsministerin Ricarda Reiche eine kontroverse Regelung an: In Engpassgebieten (insbesondere Nord- und Ostnetz) können Verteilnetzbetreiber künftig einen „vorbeugenden Redispatch-Vorbehalt" einrichten — mit anderen Worten:
- 50 % der Installationsleistung reserviert
- Nur 50 % Eigenverbrauch garantiert
- Keine Entschädigung für Stillstand
- Zusätzliches Wettbewerbsrisiko
- −20 bis −35 % Gesamtrendite
- Payback-Zeit: +3–5 Jahre
- Netzgebiet-abhängiges Risiko
- Versicherung möglich, aber teuer
Was Ministerin Reiches Begründung sagt: Der Vorbehalt soll Versorgungssicherheit in kritischen Netzregionen priorisieren gegenüber privatwirtschaftlicher Gewinnmaximierung. In Zeiten von Dunkelflauten und Netzengpässen könnte der Netzbetreiber schnell verfügbare Speicher requirieren.
Was der Vorbehalt wirklich bedeutet: Anlagenbetreiber müssen ihre ROI-Kalkulationen neu schreiben — und viele Investitionen in Engpassgebieten werden unwirtschaftlich.
Betroffene Netzregionen (2026)
- Ostdeutsche Netze (50Hertz)
- Bayern Süd (TenneT HV)
- Küstennetz (Schleswig-Holstein)
- Baden-Württemberg (EnBW)
- Ruhrgebiet (Westnetz)
- Industrieknoten
- Süddeutsche Verteilernetze
- Mittelständische Regionen
- Ländliche Flächen
So machen Sie Ansprüche jetzt geltend
Betreiber, die ihre EnWG-2025-Pflichten ignorieren, verschenken Jahr für Jahr 18.000 bis 45.000 Euro pro Anlage. Das ist nicht nur wirtschaftlich fatal — es ist fahrlässig.
Ihre ausstehenden Entschädigungen jetzt einfordern
Wir analysieren Ihre historischen Redispatch-Abrufungen, erstellen die Berechnung nach EnWG 2025, verfassen den Antrag und unterstützen die Verhandlung mit Ihrem Netzbetreiber. Provisionsmodell: 15 % der erzielten Entschädigung.
Kostenlose Erstanalyse anfordern →Quellen & Rechtsinformationen
- BNetzA — EnWG-Novelle 2025 & Redispatch-Regelwerk (aktualisiert März 2026)
- EnergieWirtschaftsGesetz (EnWG) — §13 Abs. 6a & 6b (Entschädigungsregelungen)
- BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft & Klimaschutz) — Stellungnahme zum Redispatch-Vorbehalt (Februar 2026)
- Finanzministerien der Länder — Besteuerung von Redispatch-Entschädigungen (2025 Vereinbarung)
- Deutsche Energie-Agentur (dena) — Compliance-Leitfaden für Betreiber (Januar 2026)